Was ich im Fall einer Pilzvergiftung für Sie tun kann

 

 

Bei Pilzvergiftungen stehe ich Ärzten und Krankenhäusern als Pilzsachverständiger nahezu ganzjährig 7 Tage in der Woche

24 Stunden täglich zur Verfügung. Die aktuellen Telefonnummern sowie meine Anschrift erfragen Sie bitte beim

Giftinformationszentrum-Nord Tel. 0551 19240.

 

 

Sie haben einen Patienten mit einer Pilzvergiftung.

 

Faustregel: Eine lange Latenzzeit (> 4 Stunden) deutet auf eine schwere Pilzvergiftung.

Der Umkehrschluss ist unzulässig, da es sich um eine Mischvergiftung (Giftpilze mit kurzer und langer Latenzzeit) handeln kann.

 

Faustregel: Bis zum Beweis des Gegenteils müssen Sie eine Knollenblätterpilzvergiftung in Betracht ziehen.

 

Da sich eine Behandlung weitgehend nach der Pilzart richten wird, müssen die verzehrten Pilze bestimmt werden. Ideal wären ganze Pilze, Teile von Fruchtkörpern oder Putzreste, die der Patient vielleicht mitgebracht hat. Aber auch aus Resten zubereiteter Speisen oder aus Erbrochenem lassen sich häufig Pilze nachträglich bestimmen. Die Bestimmung ist allerdings wesentlich aufwendiger. Ihr Giftinformationszentrum wird Ihnen einen Pilzsachverständigen in Ihrer Nähe nennen.

 

Und das kann ich für Sie tun:

 

·         Telefonisch und kostenfrei berate ich Sie, soweit es am Telefon möglich ist

 

·         Notwendige Untersuchungen führe ich in der Regel bei mir zu Hause durch.

 

·         Zur Bestimmung der Pilzarten untersuche ich für Sie makroskopisch und mikroskopisch

- Fruchtkörper
- Fruchtkörperreste
- zubereitete Pilze
- Speisereste
- Trockenware, Gefrierware, Konserven
- Erbrochenes
- Stuhlgang
- Magen- und Darminhalt (auch forensisch)

·         Ein schriftliches Gutachten über die Ergebnisse der Untersuchungen fertige ich nach Absprache.

 

·         Fotografisch dokumentiere ich das Material makroskopisch und mikroskopisch nach Absprache.

 

Eine Aufwandsentschädigung für durchgeführte Untersuchungen mache ich in analoger Anwendung des

Gesetzes über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten
(Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG)
  geltend.

 

 

·         Zu meiner Person
Ich bin geprüfter Pilzsachverständiger und Referent der Deutschen Gesellschaft für Mykologie.
Beim Giftinformationszentrum-Nord, Georg-August-Universität Göttingen sowie den Beratungsstellen bei Vergiftungen in Berlin, Mainz und anderen Vergiftungsberatungsstellen bin ich entsprechend registriert.
Einzelheiten zu meinen mykologischen Aktivitäten entnehmen Sie bitte dem Impressum - Über mich.

 

 

Was ich sonst noch für Sie tun kann ...

- Vorträge
- Exkursionen mit Bestimmungsübungen

- Bestimmungsübungen mit Fachliteratur und Mikroskop
- Geführte Wanderungen
- Seminare