Für den Pilzsammler - Hinweise und Ratschläge
Jeder hat sich so zu verhalten, daß Natur und Landschaft nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden (Niedersächsisches Naturschutzgesetz).
Sie können Pilze
abschneiden, aus dem Boden drehen oder heben, wichtig ist, daß Sie das Mycel
nicht beschädigen. Decken Sie das entstandene Loch mit Erde oder Laub zu. Damit
schützen sie das Mycel. - Wenn Ihre Pilze aber noch bestimmt werden müssen,
dürfen Sie den Fruchtkörper nicht abschneiden. Damit es nicht zu
Fehlbestimmungen kommt, muß der Pilz vollständig und unversehrt mit Stielbasis
vorliegen. Sammeln Sie nicht wahllos den Korb voll mit unbekannten Pilzen,
sondern nehmen Sie nur wenige unbekannte Pilze zur Bestimmung mit.
Nehmen sie dem Pilz
nicht durch Kindermord die Chancen zur Vermehrung. Bei ganz jungen Fruchtkörpern
kann es auch leicht zu Verwechslungen mit anderen, giftigen Arten kommen.
Lassen Sie überalterte Pilze stehen. Sie können so noch Sporen abwerfen und
würden zuhause ohnehin in den Mülleimer wandern.
Treten Sie giftige oder unbekannte Pilze nicht um. Auch Giftpilze haben ihre
Funktionen im Haushalt der Natur. Arten, die Sie nicht kennen, sind anderen
vielleicht als eßbar bekannt.
Nehmen Sie nur so viele Pilze, wie Sie gerade verwerten können. Andere Sammler
freuen sich auch und Pilze werden langfristig eingefroren auch nicht besser.
Verwenden Sie zum Sammeln einen Korb. In einer Plastiktüte werden die Pilze
leicht zerdrückt und verderben schnell.
Sammeln Sie Speisepilze nie "nach Buch" und vertrauen Sie Ihre Gesundheit nicht
irgendjemandem an. Fragen Sie vor dem Sammeln bei der Verbraucherzentrale, in
der Volkshochschule oder im naturkundlichen Museum nach Pilzsachverständigen.
Ansonsten bleiben Sie bei den Arten, die Sie genau kennen.
Vertrauen Sie nie auf "überlieferte alte bewährte Methoden", eßbare von giftigen
Pilzen zu unterscheiden. Es gibt keine! Fraßspuren von Tieren, mitgekochte
Zwiebeln oder Silberlöffel geben keinen Hinweis auf Eßbarkeit. Sie müssen Pilze,
die Sie essen möchten, eindeutig erkennen.
Essen Sie keine rohen Pilze. 15 bis 20 Minuten Brat- oder Kochzeit sollten Sie
den Pilzen schon gönnen.
Beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen und Rote Listen. Viele Pilzarten sind
bereits gefährdet. In Naturschutzgebieten, flächenhaften Naturdenkmalen und
Nationalparks ist das Sammeln von Pilzen ohnehin untersagt.
Bei Verdacht auf Pilzvergiftung: Sofort ins nächste Krankenhaus. Erbrochenes,
Pilzabfälle, Putzreste und Reste der Mahlzeit mitnehmen. Alle an der Mahlzeit
beteiligten Personen informieren.